Beratung

Fachkräfte, die in ihrem beruflichen Kontext mit von sexueller Gewalt betroffenen Kindern,  Jugendlichen oder Frauen zu tun haben, können sich zur Unterstützung der Betroffenen wie auch zur Abklärung eigener Fragestellungen und Belastungen bei Wildwasser Wiesbaden beraten lassen.

Insbesondere bei einer Vermutung, dass ein Mädchen oder ein Junge von sexueller Gewalt betroffen sein könnte, braucht es qualifizierte Fachberatung. (Soziale) Einrichtungen, die die Vermutung einer Kindeswohlgefährdung haben, sind gesetzlich verpflichtet, sich von besonders geschulten „Insoweit erfahrenen Fachkräften“ beraten zu lassen. Die Fallverantwortung bleibt dabei bei der anfragenden Institution.

Gibt es in einer Einrichtung eine Vermutung, dass ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin sexuelle Gewalt verübt, dann brauchen unter Umständen verschiedene Personen je eigene, parteiliche Unterstützung: die Kolleginnen und Kollegen, bei denen die Vermutung entstanden ist, die Leitung der Einrichtung, die Eltern der betroffenen Kinder, im weiteren Verlauf eventuell die beunruhigte Elternschaft etc.

Für die Stadt Wiesbaden ist in allen Fällen der Vermutung einer Kindeswohlgefährdung durch sexuelle Gewalt die Fachberatungsstelle Wildwasser Wiesbaden zuständig, bei Vermutung anderer Kindeswohlgefährdungen (Vernachlässigung, körperliche Gewalt, psychische Gewalt etc.) wenden Sie sich bitte an eine der Erziehungsberatungsstellen in der Stadt.

Für den Rheingau-Taunus-Kreis und den Main-Taunus-Kreis können Sie sich in Fällen der Vermutung einer Kindeswohlgefährdung durch sexuelle Gewalt an uns oder an eine der Erziehungsberatungsstellen in den Kreisen wenden.

Die Beratungen sind für Fachkräfte aus Wiesbaden, dem Rheingau-Taunus-Kreis und dem Main-Taunus-Kreis kostenfrei und können ein- oder mehrmalig in Anspruch genommen werden.

Zu folgenden Fragestellungen bieten wir Beratung für Fachkräfte an:

  • Beratung zur Unterstützung von betroffenen Mädchen und Jungen zur Bewältigung widerfahrener sexueller Gewalt
  • Beratung zur Unterstützung von Frauen, die in Kindheit oder Jugend von sexueller Gewalt betroffen waren, zur Bewältigung widerfahrener sexueller Gewalt
  • Beratung bei Vermutung einer Kindeswohlgefährdung durch sexuelle Gewalt
  • institutionelle Beratung durch eine „Insoweit erfahrene Fachkraft“
  • Beratung bei der Vermutung, dass ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin sexuelle Gewalt verübt
  • Beratung zu sexuellen Übergriffen unter Kindern