Strafanzeige Das muss zur Polizei!

Das muss zur Polizei! Die wichtigsten Informationen, bevor ich die Polizei kontaktiere

Sie haben gehört, dass einem Kind oder einer Frau sexuelle Gewalt widerfahren ist und sind der Meinung, dass sofort eine Anzeige erfolgen sollte.

Dennoch ist es hilfreich, vor einer Strafanzeige unterschiedliche Aspekte abzuwägen:

  • Möchte die betroffene Person ein Strafverfahren?
  • Was ist die Motivation einer Anzeige?
  • Gibt es ausreichend Erinnerung für eine Befragung durch die Polizei und ist die Person stabil genug dazu?
  • Ist die betroffene Person ausreichend stabil für ein Strafverfahren zum jetzigen Zeitpunkt?
  • Eine Strafanzeige dient der Strafverfolgung. Zuvorderst muss es aber um den Kinderschutz gehen. Dazu sind andere (auch juristische) Schritte nötig und möglich.

Sexueller Missbrauch an und mit Kindern unter 14 Jahren ist immer strafbar.

Sie haben keine Anzeigepflicht, wenn Sie Kenntnis von zurückliegender sexueller Gewalt erlangen, weder bei sexueller Gewalt gegen Kinder noch bei solcher gegen erwachsene Personen.

Dennoch sind Eltern und andere Bezugspersonen verpflichtet, im Missbrauchsfall Hilfe zu leisten. Sie sollten sich auch über die Rechte von Betroffenen informieren, um die/den Betroffene/n bestmöglich unterstützen zu können.

Gut zu wissen ist beispielsweise, was Betroffene vor und während eines Gerichtsverfahrens erwartet. So können sich Betroffene und auch deren Angehörige bereits im Vorfeld auf die Situation vorbereiten. Deshalb ist es hilfreich, Rat und Hilfe einer Fachberatungsstelle für sexuelle Gewalt zu suchen.

Juristische Fragen sollten bei Anwältinnen und Anwälten des Strafrechts geklärt werden, die sich auf Opferrecht (Nebenklagevertretung) spezialisiert haben.

All diese Personen unterliegen der Schweigepflicht und dürfen von sich aus keine Strafanzeige erstatten.

Wenn Sie betroffene Personen kennen, die eine Anzeige wegen widerfahrener sexueller Gewalt machen möchten oder Sie als Bezugsperson davon Kenntnis erlangt haben, dann kontaktieren Sie uns gerne.

Sie müssen damit nicht alleine bleiben und können sich bei uns vertraulich und kostenlos beraten lassen.