Ein Mädchen oder ein Junge vertraut sich Ihnen an, dass sie oder er von sexueller Gewalt betroffen ist- Was tun?
Erste Hilfe:
Bleiben Sie ruhig, auch wenn Sie selbst aufgeregt sind. Glauben Sie dem Mädchen/dem Jungen.
- Stellen Sie die Aussagen des Kindes nicht in Frage – auch wenn diese für Sie unlogisch zu sein scheinen.
- Versprechen Sie dem Mädchen / dem Jungen nichts, was Sie nicht halten können.
Sagen Sie dem Mädchen, dem Jungen, dass es gut ist, darüber zu sprechen.
- Akzeptieren Sie es, wenn das Mädchen, der Junge nicht (weiter-)sprechen will.
- Überfordern Sie das Mädchen, den Jungen nicht mit bohrenden Fragen nach Einzelheiten.
- Stellen Sie sachlich fest, dass die Handlungen „nicht in Ordnung“, „blöd“, „gemein“,… waren.
Haben Sie Verständnis dafür, wenn das Mädchen / der Junge sich schämt Sprechen Sie als Vertraute des Mädchens /des Jungen (möglichst) nicht mit der übergriffigen Person, um die Vertrauensbasis nicht zu gefährden. Sagen Sie dem Mädchen / dem Jungen, dass die erwachsene Person das nicht mit ihr/ihm machen darf.
- Versuchen Sie nachzuhören, ob die sexuelle Gewalt noch immer stattfindet.
Sagen Sie dem Mädchen / dem Jungen, dass sie / er keine Schuld hat. Die Verantwortung liegt bei der erwachsenen Person, die das macht. Sagen Sie dem Mädchen / dem Jungen, dass sie / er nicht alleine ist und auch anderen Kindern so etwas angetan wird. Besprechen Sie weitere Schritte mit dem Kind. Sagen Sie ihm auch, dass Sie ggf. mit anderen Personen sprechen müssen, weil sie möchten, dass das aufhört und dass das Kind Hilfe bekommt. Sagen Sie dem Kind, dass es gut ist, dass es sich Ihnen anvertraut hat. Notieren Sie möglichst wortgenau die Aussagen des Mädchens, des Jungen Sie haben keine Anzeigepflicht. Eine Anzeige bei der Polizei muss gut durchdacht sein. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten vorher wissen, was bei einem Strafverfahren auf sie zukommt. Bleiben Sie nicht alleine! - Suchen Sie sich zeitnah Unterstützung in einer Fachberatungsstelle in Ihrer Nähe.
Sie können sich bei uns vertraulich und kostenlos beraten lassen. Stammen sie nicht aus Wiesbaden, dem Rheingau-Taunus-Kreis oder dem Main-Taunus-Kreis, dann nennen wir Ihnen eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir an die Einhaltung der Schweigepflicht gebunden sind. Sollte es Ratsuchenden jedoch nicht möglich sein, den Schutz für ein Kind sicher zu stellen, sind wir nach §8a und §8b SGB VIII verpflichtet, im Hinblick auf eine Kindeswohlgefährdung mit dem zuständigen Jugendamt zu kooperieren.