Unterstützung Betroffener

Machen Sie sich Sorgen, dass ein Mädchen oder Junge von sexueller Gewalt betroffen ist?

Haben Sie als Eltern oder Bezugsperson eines Kindes Situationen mitbekommen, in denen Kinder ein sexuelles Verhalten zeigen, das über eine altersgerechte kindliche Sexualität (z.B. Doktorspiele) hinausgeht? Wissen Sie nicht, wie Sie diese einschätzen bzw. angemessen darauf reagieren sollen?

Kennen Sie ein Kind, eine*n Jugendliche*n oder eine Frau, der sexuelle Gewalt widerfahren ist, und möchten unterstützten?

Sie müssen mit Ihren Sorgen nicht allein bleiben und können sich bei uns vertraulich und kostenlos beraten lassen.

Sie können sich bei uns vertraulich und kostenlos beraten lassen. Stammen Sie nicht aus Wiesbaden, dem Rheingau-Taunus-Kreis oder dem Main-Taunus-Kreis, dann nennen wir Ihnen eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir an die Einhaltung der Schweigepflicht gebunden sind. Sollte es Ratsuchenden jedoch nicht möglich sein, den Schutz für ein Kind sicher zu stellen, sind wir nach §8a und §8b SGB VIII verpflichtet, im Hinblick auf eine Kindeswohlgefährdung mit dem zuständigen Jugendamt zu kooperieren.