Umgang bei einer Vermutung der sexualisierten Gewalt gegen Kinder
Am 3.September 2024 haben wir gemeinsam mit der Fachstelle gegen sexuelle Gewalt der Erziehungsberatungsstelle des Main-Taunus-Kreis, die Arbeit zum Schutz vor sexualisierter Gewalt dem Gesamtteam des Allgemeinen Sozialen Diensts vorgestellt.
Zunächst fand eine Begrüßung durch Katharina Freifrau von Wiedersperg, der Leiterin des Sozialen Dienstes, Main-Taunus-Kreis, sowie Dijana Kruskonjic, Leiterin der Erziehungsberatungsstelle und Abteilungsleitung Beratungsstellen im Main Taunus Kreis, statt.
Seit 2007 besteht im Main-Taunus-Kreis ein Handlungsleitfaden zum Umgang mit sexualisierter Gewalt. Dieser umfasst u.a. einen qualifizierten und standardisierten Ablauf zum Umgang mit einer Vermutung der sexualisierten Gewalt gegen Kinder.
Am 03.09.2024 wurde dieser wurde zunächst vorgestellt, die Entstehungshistorie erläutert und wesentliche Eckpunkte präsentiert. Ein zentraler Aspekt war auch, weshalb beim Umgang einer Vermutung der sexualisierten Gewalt gegen Kinder ein anderes Vorgehen zum Schutz nötig ist, als bei anderen vermuteten Kindeswohlgefährdungen. Hierzu gehört beispielsweise, dass Eltern in die Vermutungsklärung niemals einbezogen werden können. Sexualisierte Gewalt findet sehr häufig innerfamiliär statt, eine zu frühe Information an die Eltern oder Elternteile kann den Kinderschutz erschweren oder verhindern.
Diese zentralen Punkte wurden gemeinsam von Anne Vohmann (Fachstelle für sexuelle Gewalt, MTK), Jaqueline Ruben und Anika Nagel (Wildwasser Wiesbaden e.V.) vorgestellt.
In Kleingruppen haben die rund 40 Fachkräfte dann verschiedene Fragen beantwortet:
- Welche Hürden könnten dazu beitragen den Handlungsleitfaden nicht oder ungern zu nutzen?
- Was ist der „gute Grund“ das Konzept des Handlungsleitfadens zu nutzen?
Was wird von wem dazu benötigt? - Was wäre mir in Bezug auf den Handlungsleitfaden noch wichtig (zu ergänzen, zu verändern, etc.)?
Die Ergebnisse wurden auf Stellwänden gesammelt, die Ergebnisse dieser Arbeit fließen nun in die Überarbeitung des Handlungsleitfadens ein.
Durch den intensiven und konstruktiven Austausch konnte als Ergebnis festgehalten werden, dass der Handlungsleitfaden beispielsweise um das Thema sexualisierte Gewalt in den digitalen Medien ergänzt werden sollte. Ebenfalls sollen Standards entwickelt werden, wie Gespräche mit Eltern zu führen sind, wenn das Hinzuziehen von Dolmetscher*innen erforderlich ist.
Allen Mitarbeiter*innen des ASD im MTK haben die Möglichkeit intern Ulrike Lohre sowie die Fachstelle für sexuelle Gewalt und/oder Wildwasser Wiesbaden zu Helfer*innenkonferenzen, zur Vermutungsklärung oder auch zur Interventionsplanung miteinzubeziehen.